Was uns wichtig ist
Die BGS ist der Gemeinnützigkeit, der Umwelt und der Gesellschaft verpflichtet. Gemeinschaftssinn und ein tolerantes, nachbarschaftliches Zusammenleben haben bei uns einen hohen Stellenwert.
Jedes Mitglied trägt Verantwortung für den zur Verfügung gestellten Wohnraum und einen sorgsamen Umgang mit den Mitbewohnenden. Durch aktive Mitarbeit tragen alle dazu bei, dass der preisgünstige und gesunde Wohnraum erhalten bleibt.
In unserem Leitbild sind die wichtigsten Grundsätze unseres Handelns festgelegt.
So bewerben Sie sich für eine Wohnung
Falls Sie die grundsätzlichen Werte der BGS teilen, freuen wir uns über eine Anmeldung via online Formular.
Die Anmeldungen werden maximal ein Jahr pendent gehalten. Falls in dieser Zeit eine für Sie passende Wohnung frei wird, werden wir Sie kontaktieren. Falls nicht, wird die Anmeldung nach einem Jahr gelöscht.
Sollten Sie weiterhin Interesse an einer Wohnung haben, bitten wir Sie, Ihre bestehende Anmeldung per E-Mail oder telefonisch, um weitere zwölf Monate zu verlängern.
Über die Vergabe von freien Wohnungen entscheidet die Geschäftsstelle und es wird keine Korrespondenz geführt.
Freie Wohnungen
Aktuell sind keine Wohnungen frei. Sie können sich aber gerne als Interessent*in anmelden.
FAQ
Falls eine Wohnung frei wird, werden die in Frage kommenden Interessent*innen persönlich kontaktiert.
Bitte nutzen Sie das online Anmeldeformular, um uns Ihr Interesse mitzuteilen. Wir bitten Sie, auf zusätzliche Mails und Telefonate an die Geschäftsstelle zu verzichten.
Ihre Anmeldung bleibt 12 Monate aktiv. Falls Sie weiterhin auf Wohnungssuche sind, informieren Sie bitte vor Ablauf dieser Frist die Geschäftsstelle. Anschliessend werden die Einträge gelöscht.
Die Vergabe der Wohnungen geschieht nach mehreren Kriterien und ist unter anderem abhängig von der Anzahl Personen, Wohnungsgrösse, Zusammensetzung im Wohnhaus. Über die Auswahl wird keine Korrespondenz geführt.
Leider können wir hier keine generelle Einschätzung geben, da die Vergabe der Wohnungen nicht chronologisch geschieht.
Bei der BGS sind keine Hunde und keine Freigängerkatzen erlaubt. Katzen, die nur in der Wohnung leben, oder andere Haustiere sind erlaubt.
Für das Halten von grösseren Tieren (z.B. Reptilien, Hasen, Papageien...) bedarf es der schrifltichen Zustimmung der Geschäftsstelle.